Die Kernkompetenz als Berater liegt in der Kombination der Fachkompetenzen der Steuerberatung und Unternehmensberatung.
Dabei insbesondere die Verknüpfung unternehmens-, steuerrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte, wie es besonders bei der Sanierungsberatung, bei der Rechtsformgestaltung oder der Unternehmensnachfolge gefordert ist.