Praxisgemeinschaft
Eine Praxisgemeinschaft ist ein loser Zusammenschluss von Ärzten. Die
Gemeinschaft selbst kann nicht Träger von Rechten und Pflichten sein.
Praxisgemeinschaften sind meist Kostengemeinschaften: Die beteiligten
Ärzte profitieren davon, dass Einrichtungen gemeinsam genutzt werden
können.
Gruppenpraxis
Unter einer Gruppenpraxis versteht man Zusammenschlüsse von Ärztinnen
und Ärzten im Rahmen von Offenen Gesellschaften (OG). Die
Gesellschaftsform ist dabei durch das Ärztegesetz zwingend
vorgeschrieben. Die Gruppenpraxis ist selbst Träger von Rechten und
Pflichten. So muss beispielsweise nicht der einzelne Arzt Dienstnehmer
anstellen, die OG gilt in diesem Fall als Dienstgeber.